Erschließungsverträge
Erschließungsträger
Die Stadt Warendorf kann die Erschließung eines Baugebietes durch Vertrag einem privaten Unternehmer (Erschließungsträger) übertragen. Dieser übernimmt die Erstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und refinanziert sich in der Regel durch Kostenerstattungsvereinbarungen mit den Grundstückserwerbern. Die Erschließungskosten werden hier also nicht von der Stadt erhoben, sondern i. d. R. im Grundstückskaufvertrag dem Kaufpreis aufgeschlagen.
Straßenbaubeitragssatzung
Erschließungsbeitragssatzung
https://serviceportal.warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1358/show
Bauverwaltung
Im Amt Bauverwaltung werden unterstützende Tätigkeiten für die technischen Ämter des Baudezernats ausgeführt, Erschließungs- und Straßenbaubeiträge erhoben sowie Erschließungsverträge vorbereitet. Ferner ist hier die Zentrale Vergabestelle angesiedelt, die die formale Abwicklung der Auftragsvergaben von Stadt und Abwasserbetrieb wahrnimmt.
Für alle Grundstücksverkäufe im Stadtgebiet wird das Vorliegen von Vorkaufsrechten geprüft und im Hause koordiniert; bei Nichtbestehen werden entsprechende Negativzeugnisse erteilt.
001
Freckenhorster Straße
43
48231
Warendorf
02581 54-2900
sachgebietbauverwaltung@warendorf.de
Frau
Anke
Küttner
F 208a
02581 54-1603
02581 54-2900
anke.kuettner@warendorf.de