Erschließungsverträge
Die Stadt Warendorf kann die Erschließung eines Baugebietes durch Vertrag einem privaten Unternehmer (Erschließungsträger) übertragen. Dieser übernimmt die Erstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und refinanziert sich in der Regel durch Kostenerstattungsvereinbarungen mit den Grundstückserwerbern. Die Erschließungskosten werden hier also nicht von der Stadt erhoben, sondern i. d. R. im Grundstückskaufvertrag dem Kaufpreis aufgeschlagen.
Rechtsgrundlagen
Straßenbaubeitragssatzung
Erschließungsbeitragssatzung