Die AußendienstmitarbeiterInnen des Teams "Straßenverkehr" erfassen die Falschparker mit mobilen Erfassungsgeräten. Die Daten werden im Innendienst ausgelesen und verarbeitet. Sofern das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird muss das Verfahren schriftlich eingeleitet werden. Hierfür ist der Innendienst zuständig.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt Warendorf bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. In Warendorf besteht die Möglichkeit, gebührenpflichtig und auch gebührenfrei zu parken. Ob für den von Ihnen gewählten Parkplatz eine Gebührenpflicht besteht, können Sie der jeweiligen Verkehrsbeschilderung entnehmen.

Straßenverkehrsordnung (StVO) und andere verkehrsrechtliche Vorschriften.