Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Warendorf planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Warendorf einholen. In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist. Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls beim Team Straßenverkehr. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten. Ebenfalls sind benötigte Aufbruchgenehmigungen des Tiefbauamtes erforderlich.
Straßenverkehrsordnung (StVO) und andere verkehrsrechtliche Vorschriften.
Unterlagen
Pläne für die durchzuführenden Arbeiten sowie einen schriftlichen Antrag.
Kosten
16,00 € bis 196,00 €