Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe auch "Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot") an allen Samstagen während der Ferienzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.

Ferienreiseverordnung
Straßenverkehrsordnung (StVO)

Rechtsgrundlagen

Kosten

10,20 € bis 179,00 €