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Wenn eine Baustelle eingerichtet wird, die auch den öffentlichen Verkehrsraum beeinflusst, muss eine entsprechende Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden.

Aus dem zugeordneten Formular können die erforderlichen Angaben entnommen werden.

HINWEIS: Die Verkehrsrechtliche Anordnung ersetzt im Fall von Aufbrüchen nicht die Aufbruchanzeige des Sachgebietes Gebäudewirtschaft und Tiefbau – Team Tiefbau.

Weiterführende Informationen

Straßenverkehrsordnung (StVO) und andere verkehrsrechtliche Vorschriften

Erforderliche Unterlagen

(Regel-)Pläne der geplanten Maßnahme

Rechtsgrundlagen

Kosten

16,00 € bis 196,00 €