Haltverbot (vorrübergehendes)
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Ladezone benötigt, kann das Team Straßenverkehr auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsverordnung (StVO) und andere verkehrsrechtliche Vorschriften
Kosten
26,00 € bis 58,00 €