Mobiliar im öffentlichen Verkehrsraum
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt,
- welche öffentlichen Flächen
- in welchem Umfang (z.B. Tische, Stühle, Sonnenschirme, ...)
- zur privaten Nutzung
freigegeben werden.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.