Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt,

  • welche öffentlichen Flächen
  • in welchem Umfang (z.B. Tische, Stühle, Sonnenschirme, ...)
  • zur privaten Nutzung 

freigegeben werden.

Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.

Örtliche Sondernutzungssatzung