Münsterlandgenehmigung für Handwerker
Mit der Münsterlandgenehmigung können Sie als Handwerksbetrieb während eines Arbeitseinsatzes
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)
parken.
Der Parkausweis wird nur für
- Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe
- von in Warendorf ansässigen Handwerksbetrieben
durch die Stadtverwaltung ausgestellt. Hierzu zählen u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.
Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.
Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.