Mit der Münsterlandgenehmigung können Sie als Handwerksbetrieb während eines Arbeitseinsatzes

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)

parken.

Der Parkausweis wird nur für 

  • Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe
  • von in Warendorf ansässigen Handwerksbetrieben

durch die Stadtverwaltung ausgestellt. Hierzu zählen u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.

Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.

Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Der Parkausweis 150,00 EUR

130,00 €