Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten im Stadtbild geworben werden.
Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist.
Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.