Für Lkw mit Übergröße- bzw. Überlänge oder „Übergewicht“ kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden.

Dabei kann es sich um Einzel- oder aber Dauerausnahmegenehmigungen handeln.

Straßenverkehrsverordnung (StVO) und andere verkehrsrechtliche Vorschriften.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Zwischen: zwischen 35,00 und 1.725,00 EUR

35,00 € bis 1.725,00 €