Schwertransporte
Für Lkw mit Übergröße- bzw. Überlänge oder „Übergewicht“ kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden.
Dabei kann es sich um Einzel- oder aber Dauerausnahmegenehmigungen handeln.
Straßenverkehrsverordnung (StVO) und andere verkehrsrechtliche Vorschriften.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Zwischen: | zwischen 35,00 und 1.725,00 EUR |
35,00 € bis 1.725,00 €