Wer öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für seine Zwecke in Anspruch nehmen will, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis  sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrlichen Genehmigung  durch die Stadt Warendorf.

Die Sondernutzung kann z.B. sein:

  • Lagerung von Materialien
  • Aufstellung eines Containers
  • Aufbau eines Gerüstes auf dem Bürgersteig
  • Aufstellung von Plakatständern

Sondernutzungssatzung