Die Funktion des kommunalen Datenschutzes geht in zwei Richtungen: zum einen sollen die Beauftragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen. Zur Wahrnehmung dieser Funktion bestellt der Bürgermeister eine/n Behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n sowie eine/n Stellvertreterin.

Diese Personen sind auch gleichzeitig Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger (Betroffene) sowie die Aufsichtsbehörde bei allen Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Zu den Aufgaben des / der Beauftragten zählen:
•Unterstützung der öffentlichen Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes
•Beratung der datenverarbeitenden Stelle bzw. Organisationseinheiten der Stadt Warendorf  bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
•Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren (Datenschutz-Folgenabschätzung)
•Beteiligung bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
•Information und Schulung der Bediensteten über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
•Anlaufstelle für alle Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes
•Beratung von Bürger/innen bei Fragen des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung Warendorf

EU-Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzgesetz NRW