Eigenwassernutzung
Die Nutzung von selbst gefördertem Grundwasser oder Regenwasser im Haus oder auf dem Grundstück muss beim Abwasserbetrieb angemeldet werden.
Die Nutzung von selbst gefördertem Grundwasser oder Regenwasser im Haus oder auf dem Grundstück muss beim Abwasserbetrieb angemeldet werden.