Anspruchsvoraussetzungen:

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (die eine allgemein- oder berufsbildende Schule ohne Ausbildungsvergütung besuchen) mit Anspruch auf 

  • Bürgergeld,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag

Ebenfalls kommt eine Gewährung in Frage, wenn die Einkommensgrenzen nur in geringen Umfang überschritten werden.

Das Jobcenter bearbeitet Anträge von Personen mit Anspruch auf Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld.

Das Team Soziales bearbeitet Anträge von Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Umfang und Art der Leistungen:

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hilft einkommensschwachen Familien dabei, zusätzliche Leistungen für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit zu erhalten. 

 Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge,
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,
  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,
  • Lernförderung
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen,
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitgliedschaften im Verein, Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse und Musikunterricht sowie auch die Teilnahme an gemeinsamen Ferienfreizeiten) in Höhe von 15 Euro monatlich.

Unterlagen

Formulare:

Antragsvordruck Bildung und Teilhabe
Ergänzende Angaben Lernförderung
Ergänzende Angaben mehrtägige Schulfahrten
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Asylbewerberleistungen
Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen