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Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden auf Antrag gewährt, wenn

  • man über 16 Jahre alt ist,
  • und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt.

 

Leistungen für blinde Menschen

Leistungen für Blinde werden gewährt, wenn

  • das Augenlicht vollständig erloschen ist,
  • oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist,
  • oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit).
  • Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben.

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.