Spätaussiedlerbescheinigung / Vertriebenenausweis
Das Team Soziales ist für die Ausstellung von Zweitausfertigungen, verloren gegangener Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen zuständig, wenn diese von hier im Zeitraum zwischen 1953 und 2005 ausgestellt wurden.
Das Bundesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens zuständig, wenn die Registrierung und Verteilung der Antragsteller nach dem 31.12.2004 erfolgt ist.
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge