Das  Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte, deren Einkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegen. Die Zinsvergünstigung läuft nach einer bestimmten Frist aus. Da bei der Verzinsung die individuellen Einommensverhältnisse des Darlehensschuldners berücksichtigt werden, kann dieser nach einer Einkommenprüfung eine Zinssenkung beantragen. Die Anträge werden bei der Stadt Warendorf gestellt und durch die NRW.Bank entschieden.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Informationen der NRW.Bank
Zinssenkungsrechner

 

Unterlagen

Zinssenkungsantrag der NRW.Bank
Einkommensnachweise

Zuständige Stelle

Team Wohnen
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner