Bewirtschaftung städtischer Gebäude
Im Rahmen der Bewirtschaftung städtischer Gebäude gehören neben den Aufgaben, welche jeder private Immobilienbesitzer wahrnehmen muss auch das Flächenanagement sowie die Anmietung fremder, bzw. Vermietung eigener Gebäude zu den Aufgaben. Die städtischen Gebäude müssen regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden. Das für Reperatur- und Wartungsarbeiten erforderliche Budget muss im Rahmen des im Haushalts bereit gestellten Budgets geplant, beauftragt , überwacht und abgerechnet werden.