Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät.

HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.

Zuständige Stelle

Team Tiefbauprojekte
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf