Sportlerehrung
Die Sportförderung der Stadt Warendorf umfasst für anerkannte Sportvereine die unentgeltliche Bereitstellung der städtischen Sportanlagen, die vereinsbezogene Förderung (direkte Sportfördermittel) und die Verwendung der anteiligen Mittel aus der Sportpauschale des Landes NRW sowie die Leistungssportförderung und die Sportlerehrung.
Rechtsgrundlagen
Politische Beschlüsse der städtischen Gremien