Angebote der offenen Jugendarbeit sind ein Ort für junge Menschen, wo sie sozialräumliche Identität erfahren und ein Selbstkonzept entwickeln können. Hier können sie sich Räume aneignen, neue Verhaltensweisen ausprobieren, sich in Cliquen und Szenen treffen, sich mit Gleichaltrigen und Erwachsenen auseinandersetzen. Es gibt aber nicht mehr „das zentrale Jugendzentrum“, denn in dem Maße, wie es nicht mehr „die Jugend“ gibt, kann das Jugendzentrum nicht mehr der Ort (Sozialraum) für alle Jugendliche sein, sondern steht in Konkurrenz zu vielen anderen Orten. Offene Jugendarbeit ist gem. § 11 Abs. 2 SGB VIII eine Angebotsform der Jugendarbeit.
Sie trägt mit ihren einrichtungsbezogenen Formen dazu bei, Kindern und Jugendlichen:
- Ihnen gemäße Räume zur Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen und diese inhaltlich auszugestalten,
- Ihnen gemäße Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben zu geben und
- Ihnen gemäße Angebote zu unterbreiten sich zu beteiligen und Ihre Interessen aktiv zu vertreten.
Das städtische Jugendzentrum versteht sich als ein solcher Ort. Zentral gelegen und gut erreichbar bieten dort zwei hauptamtliche Mitarbeiter vielerlei Angebote und werden hierbei von Honorarkräften unterstützt.

§ 11 Abs. 2 SGB VIII

Zuständige Stelle

Team Jugendpflege
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

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