Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Steuerforderungen der Stadt gegenüber dem Adressaten bestehen.
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
•Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
•Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich abholen. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 € erhoben wird.