Bescheinigung in Steuersachen
Mit einer Bescheinigung in Steuersachen wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Steuerforderungen der Stadt gegenüber dem Adressaten bestehen.
Anlässe, zu denen eine Bescheinigung in Steuersachen benötigt wird, können zum Beispiel sein:
•Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
•Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Beantragung einer Bescheinigung in Steuersachen:
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die Bescheinigung von der Stadt Warendorf benötigen. In vielen Fällen ist die Ausstellung durch das Finanzamt erforderlich. Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie online beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 € erhoben wird.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
Kosten
| Name | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|
| Unbedenklichkeitsbescheinigung | 24,00 EUR |
24,00 €