Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung ist Vorraussetzung für die Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und stellt die selbständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit dar. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.