Abweichungs-/Befreiungsantrag
Soweit von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, kann die Zulassung über einen begründeten Abweichungsantrag erfolgen.
Soweit von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung befreit werden soll, ist ein begründeter Befreiungsantrag notwendig.