Feuerwehreinsatzkosten
Für bestimmte Arten von Einsätzen der örtlichen Feuerwehr werden die entstandenen Kosten im Weg des Kostenersatzes verlangt. Nähere Angaben sind dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zu entnehmen.