Das Ladenöffnungsgesetz NRW dient zum einen der Schaffung und Sicherung einer allgemeinen Ladenöffnungszeit für Verkaufsstellen und zum anderen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

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