Sofern Eingriffe in die Natur und Landschaft vorgenommen werden (z. B. durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete), müssen entsprechende Ausgleichsflächen bereit gestellt werden. Für die Planung und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen ist der Baubetriebshof zuständig.

Zuständige Stelle

Dezernat III
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf

Ansprechpartner