Es wird zwischen verschiedenen Antragsverfahren unterschieden. Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude, fallen unter das „vereinfachte Genehmigungsverfahren".

Das  „normale Genehmigungsverfahren“ ist ein umfassendes Antragsverfahren und wird für die Errichtung von Bauvorhaben besonderer Zweckbestimmung durchgeführt.