Baulasten sind lt. Bauordnungsrecht NRW, eine öffentlich- rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde oder Dritten. Die Verpflichtung regelt bestimmte, das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Baulasten können ein Grundstück im Wert beeinträchtigen oder aufwerten. Sie können nach Änderung der Sachlage wieder gelöscht werden.

Die Baubehörde führt ein Baulastenverzeichnis