Baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren
Unter baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Ordnungsverfügungen um Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen bei ordnungswidrigen Verhalten zu erreichen.
Unter baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Ordnungsverfügungen um Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen bei ordnungswidrigen Verhalten zu erreichen.