Mit der Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen sind ausführliche Angaben hinsichtlich des geplanten Gewerbes vorzunehmen, die insbesondere u.a. Angaben zu Betriebszeiten, Arbeitsabläufen, Sozialeinrichtungen und dem Immissionsschutz enthalten müssen. Diese Betriebsbeschreibung ermöglicht den im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden die Abgabe von Stellungnahmen.