Bis 1999 war der Bürgermeister in Warendorf politischer Repräsentant der Gemeinde. Seit der Kommunalwahl 1999 ist er zusätzlich Chef der Stadtverwaltung (diese Funktion wurde bis dahin durch den vom Rat gewählten Stadtdirektor wahrgenommen).

Neben der Leitung der Verwaltung ist der Bürgermeister Vorsitzender des Rates der Stadt Warendorf und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Er hat dort uneingeschränktes Stimmrecht, sofern nicht eine Ausnahme z.B. nach § 40 Satz 2 der Gemeindeordnung zur Abstimmung ansteht.