Der Besuch des „Offenen Ganztages“ umfasst neben der Betreuung auch das regelmäßige Mittagessen. Die Kosten für die Betreuung im offenen Ganztag sind in einer  Elternbeitragssatzung geregelt. Kosten für das Mittagessen werden darüber hinaus vom jeweiligen Betreuungsträger eingezogen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
it. Satzung "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in Warendorf" kostenfrei

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner