Erbbaurechte
Hier erfolgt die Verwaltung von Erbbaurechtsverträgen zwischen der Stadt Warendorf und privaten Vertragspartnern. Beim Erbbaurecht verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Warendorf, das Gebäude wird in der Regel vom Erbbauberechtigten neu errichtet oder erworben. Der Erbbauberechtigte übernimmt für den Erbbaugrundbesitz alle Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers, z.B. Zahlen der Grundbesitzabgaben und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und hat das Recht, das Erbbaurecht zu beleihen und zu verkaufen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel zwischen 30 und 99 Jahre. Für das eingeräumte Recht am Grundstück wird ein Erbbauzins erhoben, der in halbjährlichen Raten zu zahlen ist. Die Neubestellung von Erbbaurechten an Grundstücken der Stadt Warendorf erfolgt in der Regel nicht mehr.