Gaststättenerlaubnis
Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtszeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben.
Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
- Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (ausschließlich online über die Homepage www.vollstreckungsportal.de)
- Bescheinigung in Steuersachen (Beantragung beim zuständigen Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis der IHK Unterrichtungsbescheinigung (IfSG) vom Gesundheitsamt
- Ausweis oder Reisepass
- Miet- oder Pachtvertrag
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Vorläufige Gaststättenerlaubnis | 90,00 EUR | |
Endgültige Gaststättenerlaubnis: je nach Verwaltungsaufwand | zwischen 550,00 und 1.500,00 EUR |