Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte  dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle  anbieten. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtszeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben.

Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
  • Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (ausschließlich online über die Homepage www.vollstreckungsportal.de)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Beantragung beim zuständigen Finanzamt)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK Unterrichtungsbescheinigung (IfSG) vom  Gesundheitsamt
  • Ausweis oder Reisepass
  • Miet- oder Pachtvertrag

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Vorläufige Gaststättenerlaubnis 90,00 EUR
Endgültige Gaststättenerlaubnis: je nach Verwaltungsaufwand zwischen 550,00 und 1.500,00 EUR

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner