Eine Gestattung ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG und berechtigt den Erlaubnisinhaber vorübergehend auf Widerruf zum Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Sie kann nur in Verbindung mit einer Veranstaltung genehmigt werden. Daher ist eine Gestattung über den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu beantragen.

Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen sowie bei Inhabern einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, ist keine Gestattung erforderlich!

Unterlagen

Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung

Personalausweis (evtl. Kopie)

ausgefülltes Formular

Lageplan

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Je nach Verwaltungsaufwand zwischen 25,00 und 250,00 EUR

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner