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Für Lkw mit übergrößer bzw. überlangen Ladung kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden.

Dabei kann es sich um Einzel- oder aber Dauerausnahmegenehmigungen handeln.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Zwischen zwischen 35,00 und 1.725,00 EUR