Grundstücksbewirtschaftung
Die bebauten städtischen Grundstücke müssen bewirtschaftet werden. Neben den Aufgaben, die jeder private Immobilienbesitzer wahrnehmen muss, gehört bei der Vielzahl der städtischen Objekte auch das Flächenmanagement sowie die Anmietung fremder bzw. Vermietung eigener Gebäude dazu.