Grundstücksteilung
Eine Grundstücksteilung wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur-In beantragt und muss bei der örtlichen Baubehörde genehmigt werden. Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen (z.B. Grundsteuer, Eigentumsrechte) ist die Teilung in einem Veränderungsnachweis zu dokumentieren.