Hundean- und abmeldungen können beim Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Unterlagen werden intern zum Amt Finanzen für die weitere Bearbeitung weiter geleitet (Hundesteuer). Auf Antrag kann die Steuer ermäßigt oder erlassen werden. Nähere Informationen über die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Satzung oder Sie fragen bei den genannten Ansprechpartnern nach.

Unterlagen

bei Anmeldung:
evtl. Nachweise für eine Befreiung/Ermäßigung

bei Abmeldung:
Hundesteuermarke
ggflls. Bescheinigung des Tierarztes

Rechtsgrundlagen