Belästigungen durch Lärm (Nachtruhe) oder Grillen sind häufig nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten, für die der Zivilrechtsweg beschritten werden muss.

Bei Veranstaltungen können aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses von den gesetzlich normierten Ruhezeiten Ausnahmeregelungen getroffen werden.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Ausnahmegenehmigung nach §§ 9,10 LImSchG: 25,00 EUR