Nutzungsänderung
Nutzungsänderungen ohne genehmigungspflichtige Baumaßnahmen können im Wege der Anzeige vor Aufnahme der Nutzung der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Der Anzeige sind die zur Beurteilung notwendigen Bauvorlagen beizufügen
Nutzungsänderungen ohne genehmigungspflichtige Baumaßnahmen können im Wege der Anzeige vor Aufnahme der Nutzung der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Der Anzeige sind die zur Beurteilung notwendigen Bauvorlagen beizufügen