Parkerleichterung für Ärzte
Für das Befahren der Fußgängerzone, die Befreiung von der Helm- bzw. Gurtpflicht sowie sonstige Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können gem. §46 StVO Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Ebenso kann für Ärzte eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch ihrer PatientInnen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Atteste bzw. Bescheinigungen
Ansprechpartner
Dokumente
- Antrag Befreiung Helm-/Gurtpflicht
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen (§ 46 I Ziffer 11Straßenverkehrs- ordnung (StVO))
- Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Hausärzte Ausnahmegenehmigung Sonderparkausweis