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Die Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt Warendorf gewählt. Ihre Aufgabe ist die Schlichtung von einfachen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Nachbarrechtssachen, Vertragssachen). Sie sollen zwischen den streitenden Parteien schlichten und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen. 

Weiterführende Informationen

Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedspersonen siehe auch:

www.Schiedsamt.de
Bund deutscher Schiedsmänner und -frauen (Landesvereinigung NRW)

Zuständige Stelle

Ansprechpartner