Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis. Aufgrund der Komplexität des Antrages sowie des Umfangs der Antragsunterlagen, wird darum gebeten, sich vorab unter den genannten Kontaktdaten zu melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wer gewerbsmäßig Geld- und Warenspielgeräte aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Zur Klärung der benötigten Unterlagen bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Wer eine Veranstaltung plant, bei der auch eine kleine Lotterie (Verlosung von Geldgewinnen) oder Ausspielung (Verlosung von Sachgewinnen oder geldwerten Dienstleistungen ) stattfinden soll, hat diese anzumelden.

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner

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