Sofern ein Bauherr seiner Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht nachkommen kann, hat er zur Ablösung dieser Verpflichtung einen nach Stadtgebietsteilen bestimmten Geldbetrag an die Stadt Warendorf zu zahlen.

Zuständige Stelle

Dezernat III
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf

Ansprechpartner