Eine Marktfestsetzung ist für die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkte (z. B. Trödelmärkte, Weihnachtsmärkte), die an Sonn- und Feiertagen veranstaltet werden sollen, erforderlich. Durch die Marktfestsetzung hat der Veranstalter Privilegien (z. B. Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht, Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes).

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

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