BIS: Suche und Detail
Suche ...
Umbettungen
Für Umbettungen und Ausgrabungen gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 BestG NRW ist ein schriftlicher Antrag bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Im ersten Jahr der Ruhezeit kann einer Umbettung oder Ausgrabung nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses zugestimmt werden.
Zuständige Stelle
- Dezernat II
- Lange Kesselstraße 4-6
- 48231 Warendorf
Ansprechpartner
Umbettungen
Für Umbettungen und Ausgrabungen gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 BestG NRW ist ein schriftlicher Antrag bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Im ersten Jahr der Ruhezeit kann einer Umbettung oder Ausgrabung nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses zugestimmt werden.
https://serviceportal.warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/29708/show
Dezernat II
001
Lange Kesselstraße
4-6
48231
Warendorf
Frau
Christin
Kuhlage
L 105
02581 54-1338
02581 54-2905
christin.kuhlage@warendorf.de
Frau
Sandy
Engbert
105
02581 54-1328
02581 54-2905
sandy.engbert@warendorf.de
Sicherheit und Ordnung
001
Lange Kesselstraße
4-6
48231
Warendorf
Frau
Christin
Kuhlage
L 105
02581 54-1338
02581 54-2905
christin.kuhlage@warendorf.de
Frau
Sandy
Engbert
105
02581 54-1328
02581 54-2905
sandy.engbert@warendorf.de
Team ordnungsbehördliche Angelegenheiten
001
Lange Kesselstraße
4-6
48231
Warendorf
ordnungsamt@warendorf.de
Frau
Christin
Kuhlage
L 105
02581 54-1338
02581 54-2905
christin.kuhlage@warendorf.de
Frau
Sandy
Engbert
105
02581 54-1328
02581 54-2905
sandy.engbert@warendorf.de