Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt Warendorf bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. In Warendorf besteht die Möglichkeit, gebührenpflichtig und auch gebührenfrei zu parken. Ob für den von Ihnen gewählten Parkplatz eine Gebührenpflicht besteht, können Sie der jeweiligen Verkehrsbeschilderung entnehmen.

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner