Vollstreckung
Die kommunale Geldvollstreckung ist im Team Vollstreckung (als Vollstreckungsbehörde) angesiedelt. Diese konfliktträchtige Aufgabe ist durch § 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dieser Dienststelle zugeordnet.
Hier werden sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die zugelassenen privatrechtlichen Geldforderungen beigetrieben. Die Aufgaben der kommunalen Geldvollstreckung werden auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auch für die Gemeinden Beelen und Ostbevern wahrgenommen. Die Bearbeitung von Amtshilfe- und Vollstreckungsersuchen weiterer berechtigter Gläubiger fallen neben der Geldvollstreckung für Forderungen der Stadt Warendorf und der Gemeinde Beelen und Ostbevern ebenfalls in den Aufgabenbereich des Teams Vollstreckung.
Der Vollstreckungsaußendienst ist beauftragt, durch Pfändung beweglicher Sachen Forderungen zu realisieren, eingeschlossen sind hier z.B. auch Kraftfahrzeuge.
Das Aufgabengebiet des Vollstreckungsinnendienstes ist geprägt durch Forderungspfändungen. Hier sind insbesondere Lohn-, Konten- und Mietpfändungen zu benennen. Aber auch Pfändungen von sonstigen verwertbaren Rechten werden verfügt.
Ebenfalls beachtlich ist die Realisierung von Forderungen durch die Immobiliarvollstreckung. Diese kann durch Einträge von Zwangssicherungshypotheken und Beantragung von Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen erfolgen. Anträge hierzu sind an die zuständige Gerichtsbarkeit zu richten.
Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde sind mit Gebühren nach der Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz belegt, wegen des Rückstandes der Hauptforderung können Säumniszuschläge und Zinsen entstehen.
Neben den Aufgaben der Vollstreckungsbehörde werden vom Team Vollstreckung die Forderungen in Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren geltend gemacht.